Hygienekonzept Corona-Regeln
Mit der Anmeldung stimmen Sie den aktuellen Corona-Regeln zu.
Das geltende Abstandsgebot und die geltende Kontaktbeschränkung werden durch die folgenden Maßnahmen gewährleistet:
- Die einzelnen Flohmarkstände befinden sich auf den privaten Grundstücken der Einwohner. Eine Anmeldung mit Nennung der Kontaktdaten über die Homepage ist verbindlich erforderlich. Die Kontaktdaten werden vier Wochen aufbewahrt.
- Auf dem Gelände müssen das Abstandsgebot und die Personenbegrenzung (maximal 10 Personen pro Grundstück) eingehalten werden.
- Der Abstand von mindestens 1,5 Metern pro Person ist sicherzustellen, soweit die jeweils geltende Verordnung keine andere Regelung trifft. Eine entsprechende Markierung vor den einzelnen Flohmarktständen ist anzubringen.
- Der Flohmarktstand/Die Flohmarktstände (max. zwei pro Grundstück) sind im Freien aufzustellen.
- Teilnehmende der Dörfer Usingen / Merzhausen sowie Besucher tragen eine Mund-Nasen-Bedeckung.
- Die geltenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln (inkl. allgemeinen Regeln des Infektionsschutzes) sind durch geeignete Hinweisschilder kenntlich gemacht.
- Der Bezahlvorgang am Flohmarktstand erfolgt über einen Bezahlteller, in den bei der Bezahlung abwechselnd das Geld und das Wechselgeld gelegt werden, um den direkten Kontakt zu vermeiden.
Generell gilt:
- Für die Einhaltung der Regelungen ist der teilnehmende Einwohner verantwortlich.
- Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der Zutritt zu verwehren.
- Vor-Ort-Kontrollen durch die Ordnungsbehörden erfolgen.
- Wenn Speisen und Getränke verkauft und/oder angeboten werden, muss dies zwingend mit dem Ordnungsamt abgesprochen sein und die dafür geltende Hygienevorschriften müssen eingehalten werden.
Da sich die aktuelle Bestimmung in Bezug auf die Corona Regeln jederzeit ändern können, verweisen wir zusätzlich auf die Internetseite von Hessen und deren Corona Kurzregelung